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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Beschlüsse im Vorstand
von: vereiner ()
Datum: 06.12.2013

Hallo,
in unserem Verein besteht der BGB-Vorstand aus vier Personen. Zur Zeit sind zwei Vorstandsposten aber nicht besetzt und es sind auch keine Kandidaten in Sicht. Der Vorstand trifft seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegeben Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Nun müssen vom Vorstand verschiedene Beschlüsse und Verträge gemacht werden, z.B. die Verpachtung der Vereinsgastronomie. Die beiden verbliebenen Vorstandsmitglieder können sich aber nicht einigen.
Wie ist die Rechtslage? Wie löst man diesen "Knoten" auf?

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
Beste Grüße
vereiner

Re: Beschlüsse im Vorstand
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.12.2013

Da müsste durch Satzungsänderung abgeholfen werden. D.h. der Vorstand wird verkleinert und evtl. ein Stichentscheidungsrecht des Vorsitzenden eingeführt.
Alternativ könnte die MV einen Beschluss fassen. An den ist der Vorstand gebunden und muss dann nicht selbst entscheiden.