Satzungsüberarbeitung bzgl. Vorstände
von: kizushi ()
Datum: 04.12.2013
Hallo,
wir als relativ neue Vorstände sind dabei, unsere Vereinssatzung (letzte Änderung in 2000) auf unsere aktuellen Bedürfnisse anzupassen (und natürlich die geänderten Vorgaben bzgl. Gemeinnützigkeit/Vereinsvermögen umzusetzen).
Unsere bisherige Satzung bzgl. Vorstand:
(1) Der Vorstand besteht aus sieben volljährigen stimmberechtigten Vereinsmitgliedern, und zwar aus dem ersten Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, Schriftführer und seinem Stellvertreter, dem Kassierer und seinem Stellvertreter.
(2) Vorstand im Sinne von §26 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind der Vorsitzende und seine zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Sie sind je allein vertretungsberechtigt.
(3) Die Mitglieder des Vorstandes werden, und zwar jedes einzelne für sein Amt, von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit für die Dauer von zwei jahren mit der Maßnahme gewählt, dass ihr Amt bis zur Durchführung von Neuwahlen fortdauert. Die Mitglieder des Gesamtvorstandes werden vom Vorsitzenden schriftlich mit angemessener Frist einberufen; im übrigen gelten für den Geschäftsgang des Vorstandes die Vorschriften über den Geschäftsgang der Mitgliederversammlung entsprechend.
(4) Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Durchführung einer Ersatzwahl einzuberufen.
(5) Die Mitgliederversammlung kann den Vorstand nach Anhörung und Stellungnahme unter der Maßnahme einer anschließenden Neuwahl jederzeit mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder abwählen.
Überlegungen für die Neufassung:
Wir sind ein eher kleinerer Verein (knapp 100 Mitglieder) und die seit einigen Monaten verwendete Verwaltungssoftware erleichtert insbesondere beim Kassierer vieles. Wir überlegen daher, die Posten-Namen des Kassierers und des Schriftführers und deren Stellvertreter abzuschaffen und sinngemäß reinzuschreiben, dass die genaue Aufgabenverteilung demokratisch durch den Gesamtvorstand beschlossen (und entsprechend veröffentlicht) wird.
Außerdem möchten wir den Wahlvorgang deutlich beschleunigen. Dazu wollen wir möglichst nur einen einzigen Wahlvorgang vornehmen und die dabei gewählten Kandidaten (z.B. 7 aus 10) machen dann die Verteilung des ersten Vorsitzenden etc. in der konstituierenden Sitzung des Gesamtvorstands aus.
Da wir in manchen früheren Wahlen Probleme hatten, überhaupt 7 Kandidaten aufzustellen, wäre eine weitere Überlegung, ob wir nicht die Zahl der Vorstände variabel gestalten (z.B. Vorsitzender und zwei Stellvertreter als Vertreter gemäß §26 BGB und dann noch 2 bis 4 weitere Vorstände).
Bedingt eine so starke Änderung an diesem Satzungsteil zwingend eine Neuwahl der Vorstände? Oder könnten die Vorstände ihre bisherige Amtsperiode wie vorgesehen bis Anfang 2015 beibehalten?
Habt Ihr noch Anregungen oder seht Ihr Probleme bei so einer Neuregelung?
Mit Anwalt und Vereinsreferentin beim Finanzamt hatten wir noch keinen Kontakt.
Vielen Dank im Voraus für Euer Feedback.
Liebe Grüße,
Kizushi