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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsüberarbeitung bzgl. Vorstände
von: kizushi ()
Datum: 04.12.2013

Hallo,

wir als relativ neue Vorstände sind dabei, unsere Vereinssatzung (letzte Änderung in 2000) auf unsere aktuellen Bedürfnisse anzupassen (und natürlich die geänderten Vorgaben bzgl. Gemeinnützigkeit/Vereinsvermögen umzusetzen).

Unsere bisherige Satzung bzgl. Vorstand:

(1) Der Vorstand besteht aus sieben volljährigen stimmberechtigten Vereinsmitgliedern, und zwar aus dem ersten Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, Schriftführer und seinem Stellvertreter, dem Kassierer und seinem Stellvertreter.
(2) Vorstand im Sinne von §26 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind der Vorsitzende und seine zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Sie sind je allein vertretungsberechtigt.
(3) Die Mitglieder des Vorstandes werden, und zwar jedes einzelne für sein Amt, von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit für die Dauer von zwei jahren mit der Maßnahme gewählt, dass ihr Amt bis zur Durchführung von Neuwahlen fortdauert. Die Mitglieder des Gesamtvorstandes werden vom Vorsitzenden schriftlich mit angemessener Frist einberufen; im übrigen gelten für den Geschäftsgang des Vorstandes die Vorschriften über den Geschäftsgang der Mitgliederversammlung entsprechend.
(4) Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Durchführung einer Ersatzwahl einzuberufen.
(5) Die Mitgliederversammlung kann den Vorstand nach Anhörung und Stellungnahme unter der Maßnahme einer anschließenden Neuwahl jederzeit mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder abwählen.


Überlegungen für die Neufassung:

Wir sind ein eher kleinerer Verein (knapp 100 Mitglieder) und die seit einigen Monaten verwendete Verwaltungssoftware erleichtert insbesondere beim Kassierer vieles. Wir überlegen daher, die Posten-Namen des Kassierers und des Schriftführers und deren Stellvertreter abzuschaffen und sinngemäß reinzuschreiben, dass die genaue Aufgabenverteilung demokratisch durch den Gesamtvorstand beschlossen (und entsprechend veröffentlicht) wird.

Außerdem möchten wir den Wahlvorgang deutlich beschleunigen. Dazu wollen wir möglichst nur einen einzigen Wahlvorgang vornehmen und die dabei gewählten Kandidaten (z.B. 7 aus 10) machen dann die Verteilung des ersten Vorsitzenden etc. in der konstituierenden Sitzung des Gesamtvorstands aus.

Da wir in manchen früheren Wahlen Probleme hatten, überhaupt 7 Kandidaten aufzustellen, wäre eine weitere Überlegung, ob wir nicht die Zahl der Vorstände variabel gestalten (z.B. Vorsitzender und zwei Stellvertreter als Vertreter gemäß §26 BGB und dann noch 2 bis 4 weitere Vorstände).

Bedingt eine so starke Änderung an diesem Satzungsteil zwingend eine Neuwahl der Vorstände? Oder könnten die Vorstände ihre bisherige Amtsperiode wie vorgesehen bis Anfang 2015 beibehalten?

Habt Ihr noch Anregungen oder seht Ihr Probleme bei so einer Neuregelung?

Mit Anwalt und Vereinsreferentin beim Finanzamt hatten wir noch keinen Kontakt.

Vielen Dank im Voraus für Euer Feedback.

Liebe Grüße,
Kizushi

Re: Satzungsüberarbeitung bzgl. Vorstände
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.12.2013

Der Vorstand müsste nur neu gewählt werden, wenn sich Zahl und Funktionen nicht mehr mit der Satzung decken. Das käme auf die genaue Regelung an.

Für das Wahlverfahren ist wichtig klarzustellen, dass keine Einzelwahl mit einfacher Mehrheit erfolgt, sondern die relative Mehrheit genügt. Also etwa: Soviele Stimmen wie Ämter. Die Kandidaten mit den meisten Stimmen sind gewählt.

Re: Satzungsüberarbeitung bzgl. Vorstände
von: kizushi ()
Datum: 05.12.2013

Wolfgang Pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Für das Wahlverfahren ist wichtig klarzustellen,
> dass keine Einzelwahl mit einfacher Mehrheit
> erfolgt, sondern die relative Mehrheit genügt.
> Also etwa: Soviele Stimmen wie Ämter. Die
> Kandidaten mit den meisten Stimmen sind gewählt.

Ok, das würde heissen bei 7 zu wählenden Vorständen und sagen wir 10 Kandidaten hat jedes wahlberechtigte Mitglied maximal 7 Stimmen und die 7 Kandidaten mit den meisten Stimmen (relative Mehrheit) ist gewählt?

Das würde dann aber auch heissen, dass bei diesem System und dem Ziel eines einzigen Wahlgangs eine variable Anzahl von Vorständen nicht möglich wäre.


> Der Vorstand müsste nur neu gewählt werden, wenn
> sich Zahl und Funktionen nicht mehr mit der
> Satzung decken. Das käme auf die genaue Regelung an.

Aus der bisherigen Formulierung
(1) Der Vorstand besteht aus sieben volljährigen stimmberechtigten Vereinsmitgliedern, und zwar aus dem ersten Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, Schriftführer und seinem Stellvertreter, dem Kassierer und seinem Stellvertreter.

umzuformulieren in beispielsweise
(1) Der Vorstand besteht aus sieben volljährigen stimmberechtigten Vereinsmitgliedern, und zwar aus dem ersten Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und vier weiteren Mitgliedern.

Würde also eher für eine Neuwahl sprechen?

Re: Satzungsüberarbeitung bzgl. Vorstände
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.12.2013

Die Zahl der Vorstandsmitglieder ist zuächst insofern variabel, als die MV darüber entscheidet. Dann müsste klar sein, wieviele Stimmen es gibt.
Oder ist gewollt, dass der Vorstand sich aus dem Kreis der Kandidaten selbst nach Bedarf ergänzt?

Bei der genannten Regelung sehe ich keine Notwendigkeit, den Vorstand neu zu wählen.

Re: Satzungsüberarbeitung bzgl. Vorstände
von: kizushi ()
Datum: 05.12.2013

Wolfgang Pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Die Zahl der Vorstandsmitglieder ist zuächst
> insofern variabel, als die MV darüber entscheidet.
> Dann müsste klar sein, wieviele Stimmen es gibt.
> Oder ist gewollt, dass der Vorstand sich aus dem
> Kreis der Kandidaten selbst nach Bedarf ergänzt?

Die Variablität war für den Fall gedacht, dass sich gar keine 7 Kandidaten finden sondern z.B. nur 6.
Weil die alte Formulierung setzt doch m.E. zwingend eine Mindestzahl von 7 Vorständen voraus.

Bei 7 Vorständen und 7 Kandidaten müsste m.E. auch nicht gewählt werden?

Bei 5-7 Vorständen in der Satzung und nur 6 Kandidaten müsste man nur noch von der Mitgliederversammlung bestimmen lassen, ob jetzt alle 6 gewählt sind oder man z.B. nur die mit relativer Mehrheit bestimmten Top5 als gewählte Vorstände nimmt?

Wo ich so drüber nachdenke ist die variable Zahl vielleicht doch keine so gute praktikable Idee.

> Bei der genannten Regelung sehe ich keine
> Notwendigkeit, den Vorstand neu zu wählen.

Wäre es in diesem Zusammenhang evtl. sinnvoll, dass die Mitgliederversammlung per Abstimmung beschliesst, dass die bisherige Amtsperiode trotz der Satzungsänderung unverändert weiterläuft?

Re: Satzungsüberarbeitung bzgl. Vorstände
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.12.2013

Ich würde zunächst darüber beschließen, wie viele gewählt werden und dann entsprechend die Stimmenzahl festlegen. Das kann die Satzung ja wie folgt regeln:
"Der Vorstand besteht aus 5 bis 7 Personen. Über die Zahl der Vorstandsmitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung bei der Bestellung des Vorstands."

Man kann dann so viele wählen, wie man will und nicht so viele, wie sich gerade finden.