Übernahme des Gemeinnützigen Vereins
von: Wally ()
Datum: 21.11.2013
Meine Kollegin und ich sind Arbeitnehmerinnen in unserem kleinen, gemeinnützigen Verein. Der Vorstand und alle Mitglieder wollen aussteigen und wir sollen uns andere suchen. Wir haben nun gehört, dass wir beide als Arbeitnehmerinnen auch selbst Vorstand sein dürfen, stimmt das?
Meine nächste Frage wäre, wenn wir beide Vorstand sein sollten und irgendwann würde, -angenommen, durch eine Prüfung, falls es sowas gibt, festgestellt, dass es in der Zeit, in der der alte Vorstand tätig war, Unregelmäßigkeiten gegeben hätte. Oder z.B.bei der Namensgebung nicht auf Markenpatente geachtet worden wäre, falls dies bei Vereinen auch möglich ist? Wären wir dann für die Zeit vor unserer Vorstandschaft haftbar?
Liebe Grüße und vielen Dank!