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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Übernahme des Gemeinnützigen Vereins
von: Wally ()
Datum: 21.11.2013

Meine Kollegin und ich sind Arbeitnehmerinnen in unserem kleinen, gemeinnützigen Verein. Der Vorstand und alle Mitglieder wollen aussteigen und wir sollen uns andere suchen. Wir haben nun gehört, dass wir beide als Arbeitnehmerinnen auch selbst Vorstand sein dürfen, stimmt das?

Meine nächste Frage wäre, wenn wir beide Vorstand sein sollten und irgendwann würde, -angenommen, durch eine Prüfung, falls es sowas gibt, festgestellt, dass es in der Zeit, in der der alte Vorstand tätig war, Unregelmäßigkeiten gegeben hätte. Oder z.B.bei der Namensgebung nicht auf Markenpatente geachtet worden wäre, falls dies bei Vereinen auch möglich ist? Wären wir dann für die Zeit vor unserer Vorstandschaft haftbar?
Liebe Grüße und vielen Dank!

Re: Übernahme des Gemeinnützigen Vereins
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 22.11.2013

Auch Mitarbeiter des Vereins können Vorstandsmitglieder sein. Für deren Haftung gelten die allgemeinen Regelungen.
Für eine Verstoß gegen Namens- und Markenrechte würde zunächst der Verein haften.
Das Risiko ist aber überschaubar. Schließlich kann man Marken beim Patentamt und Namen unschwer im Internet recherchieren.