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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rechnung an bereits liquidierten Verein
von: GeorgK ()
Datum: 11.11.2013

Hallo,
unser Verein wurde in 2012 aufgelöst und die Liquidation (mit Gläubigeraufruf etc.) lief bis 2013.
Nun hat eine öffentliche Stelle eine Rechnung in Zusammenhang mit einem Vorgang von 2011 an den Verein gestellt, der ja nun gar nicht mehr besteht.
Was sollten die ehemaligen Vorstände/Liquidatoren unternehmen? Vermögen gibt es ja nicht mehr und persönlich wollen sie auch nicht einspringen.
Danke,
Georg

Re: Rechnung an bereits liquidierten Verein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.11.2013

War denn die Forderung der öffentlichen Stelle den Liquidatoren nicht bekannt? Hier könnte es in der Tat zur persönlichen Haftung der Liquidatoren kommen, wenn § 50 (2) BGB nicht beachtet wurde, d.h. bekannte Gläubiger nicht durch besondere Mitteilung zur Anmeldung aufgefordert wurden.