Vereinsangestellte(r) mit Bankvollmacht
von: Kalm ()
Datum: 31.10.2013
Hallo,
Frage: wenn eine Verwaltungsmitarbeiterin, die von einem Verein angestellt wurde über Bankvollmacht verfügt, muss dies a) in der Vereins-Satzung und b) in Ihrem Anstellung/Arbeitsvertrag festgelegt sein?
Diese Mitarbeiterin gehört ja nicht zum Vorstand des Vereins nach § 26 BGB ?
D.Kalm