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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Unterschrift der Vorstandsmitglieder für die Eintragung
von: Viola ()
Datum: 27.10.2013

Hallo,

in wir haben folgende Regelung in unserer Satzung:
"Die Mitgliederversammlung wählt aus den Reihen der Teilnehmer an der mindestens einmal jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden, einen Geschäftsführer und einen Kassenwart des Vorstands" sowie
" Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten."

Wer muss zur Eintragung des Vereins zum Notar? Reicht es, wenn die Vorsitzende dies übernimmt oder wenn die Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende zu ihm gehen oder müssen alle 4 Vorstandsmitglieder zum Notar?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

Re: Unterschrift der Vorstandsmitglieder für die Eintragung
von: ugoetze ()
Datum: 03.11.2013

Es reicht ein Vorstandsmitglied, wenn im Vereinsregister die Alleinvertretungsbefugnis eingetragen ist.