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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
1. Vorsitzender tut was er will
von: Wagner ()
Datum: 15.10.2013

Hallo,

ich bin total am verzweifeln und vielleicht kann mir hier jemand helfen. Vor 7 Jahren wurde in meiner Heimat ein Verein gegründet, in dem ich selbst auch seit 3 Jahren Mitglied bin. Vor 2 Jahren habe ic mir mal die Satzung in die Hand genommen und Sätze wie "Der Vorstand ist mit Anwesenheit von 2 Vorstandsmitgliedern beschlussfähig, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des ersten Vorsitzenden" haben mich doch etwas ins Grübeln gebracht und mich dazu veranlasst, eine Satzungsänderung zu beantragen. In der letzten Mitgliederversammlung (die nur alle 3 Jahre stattfindet, da der Vereinsvorsitzende keine Lust hat jedes Jahr über irgendwas mit den Mitgliedern zu diskutieren... das war tatsächlich sein Wortlaut) wurde eine AG gegründet, die eine neue Satzung ausarbeiten soll. Wenn diese fertig ist, soll es dann eine außerordentliche MV hierzu geben. Etwas ganz anderes wurde jedoch auch auf der MV ans Licht gebracht. Seit den letzten Jahren nimmt das Vereinsvermögen deutlich ab, der Kassenwart des Vereins hatte keinerlei Ahnung von den Ein- und Ausgaben (Zitat während der Präsentation: "Diese Zahlen sehe ich heute auch zum ersten Mal") und es kommen wohl irgendwelche Steuernachzahlungen auf den Verein zu. Wenn der Kassenwart keine Ahnung von den Ein- und Ausgaben hat, wer dann? Ist das nicht eigentlich seine Aufgabe?
Auf der MV wurde aber klar auf Nachfrage gesagt, dass der Verein trotz der Nachzahlung nicht in einem finanziellen Engpass wäre. Es wurde auch noch ein Trainingslager für 5 Spieler vom Verein bezahlt, jedoch hieß es dann, dass man die Managerin des Vereins nicht mehr bezahlen könne, weil man gerade kein Geld habe. Vom Vorstand kamen dann Sätze wie: "Wir sind ein Sportverein, da stehen die Ausgaben für das sportliche an erster Stelle und danach kommen Sachen wie Mieten und Gehälter". Inzwischen ist der Vereinsvorsitzende parallel auch noch Trainer in einem anderen Konkurrenzverein und versucht auch, Spieler von uns dorthin abzuwerben. Somit ist er in meinen Augen nicht mehr als Vorsitzender tragbar, nach diesen ganzen Aktionen. Letzte Woche stellte ich den Antrag auf Abwahl des ersten Vorsitzenden und des Kassenwartes (da wir ja scheinbar doch entgegen dessen Versicherung irgendwo kurz vor der Insolvenz stehen). Darauf hin wurde diese Woche die Managerin (eine gute Freundin von mir) entlassen. Der Vorstand hätte es so beschlossen, ein Protokoll der Versammlung gibt es nicht und die Mitglieder des erweiterten Vorstandes waren hierzu auch nicht eingeladen. Ist denn das überhaupt rechtens? Es ging schon so weit, dass der Vorsitzende (da er allein berechtigt ist, Geld vom Konto abzuheben) kein Geld für die Spritkosten zu Spielen abheben wollte.
Wie geht man gegen so einen Vorstand vor? Die meisten Mitglieder scheren sich leider nicht um so was, aber ich will eigentlich nicht, dass der Verein zerfällt, nur weil ein kompletter Egomane sich dort austobt.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen oder hat einen guten Rat für mich.

Re: 1. Vorsitzender tut was er will
von: Hardy DD ()
Datum: 15.10.2013

Hallo Hr/Fr. Wagner,
Letzte Woche stellte ich den Antrag auf Abwahl des ersten Vorsitzenden und des Kassenwartes (da wir ja scheinbar doch entgegen dessen Versicherung irgendwo kurz vor der Insolvenz stehen

Letzteres macht Sinn, wenn
- eine Versammlung bevorsteht und auch willige Kandidaten so ein Amt übernehmen würden
- da muss aber auch die Tagesordnung Hand und Fuß haben, insbesondere Rechenschaftsbericht des Vorstandes inkl. Kassierer, ggf. noch Bericht Kassenprüfer.

Ansonsten wenn sich gar nichts ändert, eine Versammlung zu einem Minderheitsbegehren nach § 37 BGB beantragen. Das erfordert aber auch das bereits von mir vorher Geschriebene vorzubereiten.

Re: 1. Vorsitzender tut was er will
von: Wagner ()
Datum: 15.10.2013

Hallo Hardy,

eine MV steht bevor, Kandidaten gibt es für beide Ämter. Ich wurde gefragt, welcher Termin bei mir möglich wäre, da ich ja Antragsteller bin... Ich gab 3 Termine bekannt und auch, welche es auf gar keinen Fall sein sollten, da ich an diesen Tagen beruflich verhindert bin. Natürlich wurde genau so ein Termin ausgewählt. Die Kassenberichte wurden auf der letzten MV vorgetragen, allerdings so unvollständig, dass die MV den kompletten Vorstand nicht entlastet hat.
Einen Antrag nach § 37 BGB werde ich nicht durch bekommen, da hier laut Satzung 2/3 der Mitglieder den Antrag stellen müssen. Ich weiß gar nicht ob das überhaupt zulässig ist, da es sich bei 2/3 ja nicht mehr um eine wirkliche Minderheit handelt.