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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
kein 1. Vorstand - Vereinsauflösung?
von: Laura ()
Datum: 18.09.2013

hallo,

in unserem Verein (e.V, Gemeinnützig) tritt zur nächsten JHV der 1. Vorstand zurück. Derzeit findet sich kein Nachfolger. Wie ist die vorgehensweise, wenn sich wirklich kein 1. Vorstand mehr findet?
Muss hier der Verein dann aufgelöst werden? Kann eine zweite Mitgliedversammlung einberufen werdnen?
Wie ist hier die Vorgehensweise?

Re: kein 1. Vorstand - Vereinsauflösung?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.09.2013

Die Frage ist zunächst natürlich, warum sich niemand für das Amt findet. Wenn die Satzung keine bestimmte Resssortaufteilung vorsieht, ist das Amt des Vorsitzenden auch nicht grundsätzlich verantwortungsvoller oder risikoreicher als das der anderen Vorstandsmitglieder.
Ein Lösungsansatz kann sein, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Vorstand anders zu verteilen - etwa mit gleichgestellten Vorstandsämtern. Dazu ist u.U. eine Satzzungsänderung erforderlich.
Es gibt jedenfalls keine gesetzlichen Vorgaben, dass ein Amt des 1. Vorsitzenden bestehen muss. Hier macht allein die Satzung Vorgaben.