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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Jahresabschluss auf MV festsetzen?
von: Lisa Meier ()
Datum: 29.08.2013

Guten Tag,
ich habe kürzlich bei einem Seminar aufgeschnappt, dass der Jahresabschluss in einer MV offiziell festgesetzt werden sollte. Erst ab dann ist das Finanzjahr offiziell abgeschlossen und erst ab dann gelten z.B. die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Ist das richtig oder reicht es, dass unser Steuerberater den Jahresabschluss erstellt und wir diesen ans Finanzamt schicken ?
Falls er doch in der MV "festgesetzt" werden muss: In welcher Form muss das passieren und können wir das jetzt rückwirkend für die vergangenen Jahre noch nachholen?

Herzlichen Dank!



Edited 1 time(s). Last edit at 29.08.2013 by Lisa Meier.

Re: Jahresabschluss auf MV festsetzen?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 29.08.2013

Der Beschluss der MV ist eine rein vereinsinterne Angelegenheit. Für die gesetzlichen Aufbewahlungsfristen hat das keine Bedeutung. Für das Finanzamt auch nicht, weil der Vorstand als gesetzlicher Vertreter für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten zuständig ist.