Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsänderung im Vorverein
von: Frank ()
Datum: 18.08.2013

Guten Tag,
ich habe mal eine Frage zu einer Satzungsänderung bei einem schon gegründeten Vorverein: Wie sieht es von den formalen Kriterien her aus wenn ein Vorverein seine Satzung ändern will um sich danach als Verein beim zuständigen Vereinsregister eintragen zu lassen? Hintergrund ist folgender: Es wurde eine Gründungsversammlung durchgeführt und die Satzung wurde auch von sieben Mitgliedern unterschrieben, außerdem wurde das ganze entsprechend beglaubigt. Leider war der Verein hierbei etwas voreilig und hat nicht mit diversen Hürden von Seiten des Finanzamts und des Gerichts gerechnet (das Finanzamt hatte z.B. in Sachen Gemeinnützigkeit nachweislich eine andere Auffassung als so einige andere Finanzämter in Deutschland). Auf jeden Fall nach einigem hin und her und einem Wechsel des Vereinssitzes zu einem anderen Gericht/Vereinsregister war jetzt klar was an der Satzung geändert werden muss. Jetzt meine Frage: Reicht es aus wenn der Vorverein in einer Mitgliederversammlung die nötigen Satzungsänderungen beschließt (mit entsprechendem Protokoll, usw.) und dann zusammen mit der ursprünglichen Satzung mit den sieben Unterschriftung zur Anmeldung einreicht? Oder muss man hier nochmal die neue Satzung von sieben Mitgliedern unterschreiben lassen (wäre für uns etwas umständlicher), also so wie bei der ursprünglichen Satzung? Oder soll ich hier einfach mal beim zuständigen Registergericht nachfragen, da es keine explizite Regelung gibt?

Mit freundlichen Grüßen
Frank

Re: Satzungsänderung im Vorverein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.08.2013

Da der Verein schon gegründet ist, handelt es sich um eine Satzungsänderung, keine Neugründung.
Es muss also nur mit der entsprechenden Mehrheit die Änderung beschlossen und protokolliert werden.

Re: Satzungsänderung im Vorverein
von: Frank ()
Datum: 19.08.2013

Danke für die Antwort soweit, jetzt muss ich aber doch nochmal was nachfragen (da mir das vorhin im BGB aufgefallen ist): Wie verträgt sich das mit § 59 Abs. 3:
"Anmeldung zur Eintragung
[...]
(3) Die Satzung soll von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet sein und die Angabe des Tages der Errichtung enthalten."

Oder trifft das Wörtchen "soll" in diesem Fall dann nicht zu?

Mit freundlichen Grüßen
Frank

Re: Satzungsänderung im Vorverein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.08.2013

Für die Anmeldung zum Vereinsregister wird dann sowohl die erste beschlossene Version der Satzung eingereicht (mit den Unterschriften) als auch die spätere Satzungsänderung.