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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Haftung von Abteilungsleitern
von: vereiner ()
Datum: 15.08.2013

Hallo,
im letzten Vereinsinfobrief Nr. 266 wurde unter Punkt 1.) die Haftung des Abteilungsleiters im Verein dargestellt. Läßt sich die dort beschriebene Situation (Einkauf für die Abteilung des Vereins) nur durch schriftliche Vollmacht lösen? Oder kann man das auch durch eine entsprechende Klausel in der Finanzordnung oder in der Satzung lösen?

Danke für eine Antwortt und Grüße,
vereiner

Re: Haftung von Abteilungsleitern
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 16.08.2013

Auch eine Finanzordnung wäre eine rechtliche Grundlage, wenn Sie von Vorstand oder Mitgliederversammlung beschlossen wird. Die Schriftform dient ja nur dem Beweis. Es gibt keine bestimmte Formvorgabe.