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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Anträge zur Mitgliederversammlung
von: Kunzer ()
Datum: 15.08.2013

Der Stadtsportvrband (SSV) lud mit Schreiben vom 22.03.2013 zu einer außerordentlichen MGV zum 25.04.2013 ein. Einziger TOP war der Antrag des Vorstandes für eine neue bzw. sehr stark geänderte Satzung.
Mit Schreiben vom 27.03.2013 übersandte ich dem Vorsitzenden des SSV 14 Änderungsanträge zu der vom Vorstand beantragten Satzung. Ich bat darum, dass meine Anträge den Mitgliedern des SSV zur Verfügung gestellt werden, da bis zum Versammlungstermin rechlich Zeit war.
Diesem Antrag wurde nicht entspochen. Meine Änderungsanträge lagen erst zu Beginn der MGV jedem Teilnehmer vor, so dass diese gar keine Möglichkeit hatten, sich mit meinen Anträgen zu befassen.
Der Vorsitzenden teilte mir dazu folgendes mit: "Ihrem Anliegen, Ihre Änderungsanträge unseren Mitgliedsvereinen vorab zur Kenntnis zu geben, können wir im Zuge einer Gleichbehandlung aller eingehenden Änderungsanträge zum Satzungsentwurf nicht entsprechen. Entsprechend unserer gültigen Satzung müssen Anträge spätestens 3 Tage vor Tagungstermin beim Vorstand eingereicht sein. Ein zeitnahmer Versand an die im SSV organisierten Vereine kann dann nicht sichergestellt werden." Ende des Zitats
Meine Anträge wurden in der MGV behandelt und es wurde darüber abgestimmt.
Meine Fragen dazu sind folgende:
War der Vorstand nicht verpflichtet, meine Anträge nachträglich in der Einladung aufzunehmen und sie den Mitgliedern des SSV zuzusenden?
Falls das Verhalten des Vorstandes nicht korrekt war, muss die MGV wegen nichtiger Beschlüsse wiederholt werden?
Für eine umfassende Stellungnahme wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Kunzer

Re: Anträge zur Mitgliederversammlung
von: Kunzer ()
Datum: 19.09.2013

Traut sich keiner an die Frage heran?

Re: Anträge zur Mitgliederversammlung
von: Hardy DD ()
Datum: 19.09.2013

Wenn im Sinn der Gleichbehandlung auch andere Änderungsanträge ebenfalls erst zu Beginn der MV übergeben wurden, ist m. M. n. nichts einzuwenden.
Warum hast Du dann nicht zu Beginn dieser MV, als es um die Tagesordnung ging, Deine Einwände angesprochen?
Und wenn Deine und andere Anträge nicht nur behandelt, sondern darüber abgestimmt wurde, wo ist dann jetzt im August das Problem? Die Mitglieder müssen doch nach der Abstimmung über die neue Satzung sicher sein, dass die neue Satzung auch im Vereinsregister eingetragen wird!