Kassenbericht
von: Max ()
Datum: 26.07.2013
Hallo,
ein Verein hält seine Mitgliederversammung ab. Dabei wird ein Kassenbericht mündlich vorgetragen. Eine schriftliche Ausfertigung gibt es nicht.
Da es in der Kasse möglicherweise Unregelmäßigkeiten gab, wird auf der MV, beschlossen, welche Schritte der Verein in die Wege leiten soll. Das Protokoll der MV spart diesen Punkt aus, es wird nur mitgeteilt, dass ein Beschluss gefasst wurde, aber nicht, welchen Inhalt der Beschluss hat.
Der Vorstand begründet das damit, daß sich der Verein wegen der Unregelmäßigkeuten in einem Rechtstreit befindet.
1. Hätte der Kassenbericht in der Versammlung schriftlich vorgelegt werden müssen?
2. Hat ein Mitglied, das nicht in der Versammlung war, ein Recht, den Inhalt des Kassenberichtes zu erfahren?
3. Hat ein Mitglied, das nicht in der Versammlung war, ein Recht, den Wortlaut des Beschlusses zu erfahren?
4. Kann der Vorstand mit Hinweis auf Rechtsstreitigkeiten diese Informationen zurückhalten?
Liebe Grüßer,
Max