Re: Rücktritt aus einem Vorstand/ Haftung Vorstandsmitglied
von: Ignotus ()
Datum: 18.09.2013
Nach meinem Stand ist es so, dass ein Vorstandsmitglied, welches zurückgetreten ist, von den übrigen Vorstandsmitgliedern über den Notar aus dem VR als ausgeschieden gemeldet werden muss.
Versäumt das der Restvorstand, so kann nicht das zurückgetretende Vorstandsmitglied für Fälle danach haftbar gemacht werden.
Eine Auskunft beim VR ergibt immer den offiziellen Status des Vereins, auf dem sich jeder berufen kann. Der Verein haftet, falls die Auskunft durch Vereinsversäumnisse fehlerhaft ist. Der Verein (Mitgliederversammlung) kann wiederum den Vorstand (Restvorstand) haftbar machen (bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit).
Um sich selbst zu schützen, sollte ein Rücktritt immer nachweisbar erfolgen (Zeugen, Einschreiben, E-Mail o.a.).