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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Schtutz des Vereinsnamens
von: Viola ()
Datum: 07.07.2013

Hallo,

wir gründen einen bundesweit tätigen Verein und möchten gerne unseren Namen und das Emblem schützen lassen, um dies anschließend u.U. noch für eine Stiftung oder Gründung einer Akademie oder was uns sonst noch so einfällt, nutzen zu können. Damit der Name nicht bei Abwahl vom derzeitigen Vorstand, der die Ideen hat, genutzt bzw. boykottiert werden kann, möchten wir ihn gerne an eine Person binden. Wenn wir das aber machen und der Verein in ein paar Jahren sehr bekannt ist, hat dann die Person noch das Nutzungsrecht oder der Verein, weil er das Verkehrsrecht hat?
Wie können wir vorgehen, dass der Name und das Emblem uns, bzw. der einen Person erhalten bleibt?

Über Unterstützung bei diesem Thema würde ich mich sehr freuen!

Re: Schtutz des Vereinsnamens
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.07.2013

Hier empfiehlt sich die Eintragung einer Marke beim Dt. Patentamt.
Alle Infos dazu unter patentamt.de.

Re: Schutz des Vereinsnamens
von: Viola ()
Datum: 07.07.2013

Hallo Herr Pfeffer,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Wenn wir den Namen und das Emblem beim Deutschen Marken- und Patentamt auf eine Person eintragen lassen, kann diese dann dem Verein das Nutzungsrecht geben? Kann der Name dann auch für z.B. eine Stiftung verwendet werden?

Oder muss der Name auf den Verein eingetragen werden und der hat dann die Rechte am Namen und Emblem?

Re: Schutz des Vereinsnamens
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.07.2013

Die Markenrechte liegen beim Inhaber. Er kann natürlich anderen Nutzungsrechte gewähren.

Re: Schutz des Vereinsnamens
von: Viola ()
Datum: 08.07.2013

Hallo Herr Pfeffer,

bleibt das Nutzungsrecht auf jeden Fall bei der Person, die es beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lässt? Oder kann es sein, dass es bei Bekanntheit des Vereins auf ihn übergeht und die Person ihr Recht am Namen dann verliert?