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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Gründungsversammlung, wer darf wählen
von: horst23 ()
Datum: 14.06.2013

Wer darf bei der Gründungsversammlung den Vorstand wählen. Wir legen bei der Gründunsgversammlung eine Teilnehmerliste aus, was ist theoredisch mit den Leuten die sich auf in die Teilnehmerliste eintragen, aber die Satzung nicht mit verabschieden. Jeder der bei der Verabschiedung der Satzung mit ja stimmt, darf dann auch den Vorstand wählen...oder !!!

Re: Gründungsversammlung, wer darf wählen
von: ugoetze ()
Datum: 14.06.2013

Diejenigen Mitglieder, die nach der Abstimmung die Satzung unterschreiben, bekunden damit ihre Mitgliedschaft und sind wahlberechtigt.

Re: Gründungsversammlung, wer darf wählen
von: horst23 ()
Datum: 15.06.2013

Muss man die Vereinssatzung bei der Gründungsversammlung komplett vorlesen, oder reicht es wenn man die wichtigsten Paragraphen vorliest.. Oder reicht es auch aus, die Satzung auszulegen.. Etwa 30 Leute kennen die Satzung, wir erwarten aber bei Gründungsversammlung etwa 60 Leute.

Re: Gründungsversammlung, wer darf wählen
von: ugoetze ()
Datum: 22.06.2013

Ein Vorlesen der ganzen Satzung bzw. die Beantwortung von einzelnen Bestimmungen ist nur erforderlich, wenn entsprechend nachgefragt wird.