Re: Darf Jugend auch wählen?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 10.06.2013
Wenn die Satzung dazu nichts sagt, sind alle Mitglieder wahlberechtigt (d.h. sie haben bei allen Beschlüssen Stimmrecht).
Das Stimmrecht der nicht Geschäftsfähigen (Kinder unter 7) wird immer von den gesetzlichen Vertretern (Eltern) ausgeübt.
Bei beschränkt Geschäftsfähigen (7 bis 17 Jahre) müssen die gesetzlichen Vertreter der Stimmabgabe (= Willenserklärung) zustimmen, damit sie wirksam wird. Das kann vorher oder nachher geschehen. Die Eltern können auch für den beschränkt Geschäftsfähigen abstimmen.