Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Beitrag in Satzung festschreiben
von: Monzetti ()
Datum: 19.05.2013

Hallo,

wir diskutieren z.Zt., wie schlau es ist den Mitgliederbeitrag in der Satzung festzuschreiben, wobei der Aufwand bei einer Änderung des Beitrags argumentativ bestimmend ist.

Ich habe jetzt weitere Möglichkeiten in den Raum gestellt - z.B. auch eine "Geschäftsordnung", welche von den Vorständen beschlossen wird - und auf die aus der Satzung heraus referenziert wird.

So würde also der Vorstand die Höhe des Beitrags festlegen und in seiner GO festschreiben.

Als dritte Möglichkeit kann man auch die Mitgliederversammlung über die Höhe der Beiträge bestimmen lassen. Ein solcher Beschluss wäre dann ja protokolliert und somit auch tragfähig.

Meine Frage:

Unsere Mitgliederversammlungen finden aber nur alle 2 Jahre statt. Ist ein Beschluss bzgl. der Mitgliederbeiträge protokolliert, so ist er für alle Mitglieder bis auf Widerruf gültig.

Was ist aber mit neu eintretenden Mitgliedern? Sie unterliegen zunächst doch nur der Satzung des Vereins, oder? Inwieweit sind Beschlüsse der letzten Mitgliederversammlung für neu eintretende Mitglieder bindend, sofern diese Beschlüsse NICHT Eingang in die Satzung gefunden haben?

vG,

Monzetti

Re: Beitrag in Satzung festschreiben
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 22.05.2013

Die Beitragshöhe sollte auf keinen Fall in der Satzung festgeschrieben werden. Für alle neu eintretenden Mitglieder gilt der aktuell festgesetzte Beitrag. Es genügt da völlig, wenn die Satzung die Beitragspflicht allgemein festlegt.