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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliederversammlung
von: fj.decker ()
Datum: 17.05.2013

Hallo,
folgendes steht auszugsweise in unserer Stzung:

"In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied - außer einem Ehrenmitglied - eine Stimme. Ein Mitglied kann sein Stimmrecht auf ein anderes Mitglied schriftlich übertragen, es gibt nur eine Vollmachts-Vertretung pro Mitglied."

und

"Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Ist weniger als ein Drittel der Mitglieder anwesend, kann die Mitgliederversammlung erneut und zeitlich unmittelbar darauf einberufen werden; sie ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig."

Meine Frage:
Wie verhält es sich mit den Vollmachts-Vertretungen?
Werden die Vollmachten zu den anwesenden Mitgliedern hinzugezählt, sodas dann das Drittel erreicht wird oder werden die Vollmachten nur für das eigentliche Abstimmen, d.h. nach unmittelbar zeitlich neu einberufener MV relevant?

Re: Mitgliederversammlung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 22.05.2013

Die Satzung ist hier leider unklar. Dem Sinn der Regelung nach sollten aber übertragene Stimmen wie anwesende zählen. Umgekehrt zählen nämlich nicht stimmberechtigte Mitglieder bei der Ermittlung der Beschlussfähigkeit nicht.