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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzung vorab prüfen lassen?
von: Monzetti ()
Datum: 14.05.2013

Guten Morgen,

in meinen ersten Telefonaten mit den Rechtspflegerinnen des Amtsgerichts hatten diese mir mitgeteilt, dass es keine Vorabprüfungen von Seiten des Registergerichts mehr gäbe.

Ich solle mir von den Gründungsmitgliedern formale Änderungen an der Satzung im Zuge der Eintragung genehmigen lassen, und dann nach der Gründungsversammlung einfach alles einreichen.

Gibt es trotzdem die Möglichkeit unsere Satzung vorab mal überprüfen zu lassen? Mir wäre ein Vereinsprofi aus euren Reihen völlig ausreichend. Es geht hier ja nicht um eine abschließende rechtliche Prüfung, sondern eher um ein querlesen und einige praktische Tipps.

Wäre jemand dazu bereit?

Antwort gerne auch an: monzetti@lentz-chronik.de

vG,

Monzetti