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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rücktritt eines Vorsitzenden
von: Manuel Huber ()
Datum: 03.05.2013

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

eine der allein vertretungsberechtigten Vorsitzenden ist zurückgetreten. Wie verhält es sich mit der Entlastung dieses Vorstands, zumal er noch ein Geschäft abgewickelt hat, für das wir nun gerade stehen müssen?
MV ist erst im Herbst geplant. Müssen wir sie schon beim Regeistergericht streichen lassen (was sie will) oder warten bis nach der MV, bei der wir dann auch die Mitglieder informieren wollen.

mit freundlichen Grüssen
Manuel Huber

Re: Rücktritt eines Vorsitzenden
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.05.2013

Das VR wird die Streichung nicht akzeptieren, wenn die Satzung keine Verkleinerung des Vorstands erlaubt. Regelmäßig ist in einem solchen Fall eine zeitnahe Neuwahl erforderlich.

Re: Rücktritt eines Vorsitzenden
von: Manuel Huber ()
Datum: 08.05.2013

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

die Satzung bestimmt, dass im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Vorstand, die übrigen Vorstandsmitglieder aus ihrem Kreis einen Nachfolger bis zur nächsten MV ernennen.
Die Frage aber ist: was ist mit der Entlastung durch die MV? v.a. dann, wenn jedes Vorstandsmitglied einzel vertretungsberechtigt ist? Und in diesem Fall mit der Streichung aus dem Register vor der MV? Wir würden die MV abwarten wollen, das Vorstandsmitglied drängt auf sofortige Streichung.

Mit freundlichen Grüßen
Manuel Huber

Re: Rücktritt eines Vorsitzenden
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.05.2013

Die Eintragung im VR hat für die Entlastung keine Bedeutung. Die Entlastung ist eine vereinsinterne Angelegenheit, die sich nur auf die Amtszeit bezieht. Diese endet mir Rücktritt nicht mit Löschung aus dem VR.