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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Amtsgericht lehnt Eintragung ab
von: Olaf Hilbig ()
Datum: 17.04.2013

Hallo, wie im Betreff aufgeführt lehnt das Amtsgericht die Eintragung unseres Vereines ab. In der Gründungsversammlung wurde die Satzung beschlossen und nach der notariellen Beglaubigung zur Eintragung an das Amtsgericht geleitet. Der Verein hat sich zur Aufgabe gemacht das im Ort befindliche Freibad zu betreiben und zu erhalten. Zweck und Aufgabe laut Satzung ist die Erhaltung und der Betrieb des Freibades.
Als Antwort/Versagungsgrund teilte das Amtsgericht mit „…. erhalten Sie eine Kopie der Stellungnahme der zuständigen IHK zur Eintragungsfähigkeit. Das Gericht schließt sich der Stellungnahme vollumfänglich an, der Verein kann nicht eingetragen werden. Es wird um Rücknahme der Anmeldung gebeten“. Die IHK äußert Bedenken hinsichtlich des Vorliegens eines nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichteten Vereinszwecks und damit auch gegen die Eintragung nach § 21 BGB. Begründet wird diese Aussage mit „…. Gemäß der Satzung soll der Vereinszweck durch den Betrieb des Freibades erreicht werden. Durch den beabsichtigten Betrieb des Freibades entwickelt der Verein eine anbietende Tätigkeit am Markt und nimmt damit auch eine unternehmerische Funktion war“.
Hinzuzufügen ist noch das das zuständige Finanzamt die Gemeinnützigkeit erteilt hat.
Die Stadtverwaltung verlangt im Pachtvertrag die Eintragung des Vereins.
Der Verein hat seine Eröffnung auf den 01.06. gelegt und sieht nun erhebliche Probleme bei der Zielsetzung.
Der Verein hat sich nochmals schriftlich an das Amtsgericht gewandt, mit Hinweisen der OFD Münster und Magdeburg an die Finanzämter das diese Art der Betreibung durch Vereine zulässig und gemeinnützig ist
Nun ist eine sehr große Ratlosigkeit unter den Vereinsmitgliedern vorhanden.
Die Fragen sind:
1. Was kann zum jetzigen Zeitpunkt gemacht werden
2. Rücknahme der Eintragung
3. Neueinberufung der Mitgliederversammlung mit den Beschluss einer neuen Satzung und das Verfahren neu beginnen
4. Wie reagiert dann das Finanzamt dann darauf
5. Ein Widerspruchsverfahren anstreben
Es wäre schön einen Ratschlag für diesen Fall zu bekommen.
Danke im Voraus

Re: Amtsgericht lehnt Eintragung ab
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.04.2013

Gegen das Argument, der Betrieb eines Freibades sei ein wirtschaftlicher Zweck, ist schwer anzukommen, weil Eintrittsgelder genommen werden.
Ein Lösung könnte die Wahl einer anderen Rechtsform in Kombination mit dem Verein sein. D.h. eine GmbH oder UG (eventuell) gemeinnützig und ein Förderverein, der große Personenzahlen einbindet.
Auch eine Genossenschaft kann ein interessantes Modell sein.

Re: Amtsgericht lehnt Eintragung ab
von: Olaf Hilbig ()
Datum: 26.04.2013

Danke für die Hinweise