Re: Amtsgericht lehnt Eintragung ab
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.04.2013
Gegen das Argument, der Betrieb eines Freibades sei ein wirtschaftlicher Zweck, ist schwer anzukommen, weil Eintrittsgelder genommen werden.
Ein Lösung könnte die Wahl einer anderen Rechtsform in Kombination mit dem Verein sein. D.h. eine GmbH oder UG (eventuell) gemeinnützig und ein Förderverein, der große Personenzahlen einbindet.
Auch eine Genossenschaft kann ein interessantes Modell sein.