1. Vorstand tritt zurück - kein Nachfolger.
von: Mynona ()
Datum: 14.04.2013
Hallo,
unserem Schützenverein stellt sich folgendes Problem:
Der 1. Schützenmeister ist während seiner Amtszeit zurückgetreten. Die turnusmäßigen Neuwahlen würden 2014 statt finden.
In der Mitgliederversammlung 2013 ist er zurückgetreten und es wurde eine Neuwahl durchgeführt. Allerdings stellte sich niemand zur Wahl zur Verfügung und somit haben wir keinen ersten Schützenmeister mehr. Alle anderen Vorstandsmitglieder sind nach wie vor in ihren Ämtern.
In unserer Satzung steht folgendes:
Das Schützenmeisteramt besteht aus einem 1. und 2. Schützenmeister, 1 Schatzmeister, 1 Schrifführer und 1 Sportwart. Die beiden Schützenmeister sind Vorstand im Sinne des §26 BGB. Sie vertreten die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen hat Einzelvertretungsbefugnis; Die Vertretungsbefugnis des 2. Schützenmeisters wird im Innenverhältnis jedoch beschränkt auf den Fall der Verhinderung des 1. Schützenmeisters.
Ich möchte nun gerne wissen ob unser Verein auch ohne einen 1. Schützenmeister bis zu den turnusmäßigen Neuwahlen in 2014 so weitergeführt werden kann, da ja der 2. Schützenmeister noch im Amt ist, oder ob wir eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen müssen bis ein neuer 1. Schützenmeister gefunden wurde.
Vielen Dank schon im voraus!