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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Fehler in Ladung zur Mitgliederversammlung
von: Schulvorstand ()
Datum: 10.04.2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unsere Satzung schreibt vor, dass die Ladung zur Mitgliederversammlung durch den Vorstand erfolgt. Durch ein Missverständnis ist die Ladung im Namen der Geschäftsführung erfolgt.

Ich habe angeregt, dass wir in der Versammlung offensiv damit umgehen und den Umstand gleich als erstes ansprechen und die Mitglieder abstimmen lassen, ob sie die Ladung dennoch als gültig akzeptieren. Würde ein solcher Beschluss den Fehler heilen?

Für den Fall, dass der so einberufenen Versammlung der Mangel weiter anhaftet, wäre mein Verständnis, dass im schlimmsten Fall Beschlüsse anfechtbar wären. Eine Ungültigkeit der Beschlüsse würde jedoch nur dann resultieren, wenn tatsächlich eine Relevanz dieses Fehlers für den Beschluss nachgewiesen werden könnte. Ist dies Auffassung korrekt?

Vielen Dank für ein etwaiges Feedback.