wechsel geschäftsführung
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 05.04.2013
Hallo,
unser Verein hat einen Geschäftsführer, dem gekündigt wurde. Ein neuer soll eingestellt werden, natürlich wird es eine Übergabe vom alten auf den neuen GF geben.
Was aber ist, wenn sich im Nachhinein kleinere oder größere Versäumnisse des alten GF herausstellen. Die Übergabe erfolgt ja mitten im Geschäftsjahr. Außerdem erfolgen ja auch noch Prüfungen durch FA, RV,... für weiter zurückliegende Jahre. Wer haftet denn dann? Kann man den neuen GF für Sachen, die vor seiner Zeit passiert sind, verantwortlich machen?
Danke und viele Grüße,
Jolanda Wilhelm