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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rücktritt 1.Geschäftsführer
von: lizzy2004 ()
Datum: 27.03.2013

Hallo,

Ich bin zum Zeitpunkt der Jahreshauptversammlung zurück getreten.
Als Folge trat der 2.Geschäftsführer ebenfalls von seinem Posten zurück.

Der Vorstand wurde nicht entlastet;
Es wurde in 6 Wochen eine außerordentliche Versammlung einberufen;
Bei der Versammlung wurde kein kommesarischer Geschäftführer benannt.

1.Wie verhalte ich mich nun, bin noch Gescäfsführer oder nich?
2. Hätte der Vorsitzende einen kommesarischer Geschäftführer suchen müssen?
3. Hätte der Vorstand entlastet werden müssen?

Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.

27.03.2013
lizzy2004

Re: Rücktritt 1.Geschäftsführer
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.03.2013

Der Rücktritt ist wirksam - auch wenn kein Nachfolger gefunden wurde.
Da eine MV einberufen wurde und der Verein die Möglichkeit zur Neubestellung hatte, liegt auch kein Rücktritt zu Unzeit vor. Das Problem hat also der Verein nicht Sie.

Eine kommissarische Besetzung der Ämter wäre nur möglich, wenn die Satzung das ausdrücklich erlaubt.

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Entlastung. Zunächst wäre die Frage, warum die Entlastung verweigert wurde. In der Regel hat es aber keine Folgen, wenn der Vorstand nicht entlastet wird. Es werden damit ja nur Ansprüche vorbehalten, aber noch nicht geltend gemacht.