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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vertretung im Vorstand
von: vereiner ()
Datum: 26.03.2013

Hallo,
unser gemeinnützige Verein hat laut Satzung einen 4-köpfigen BGB-Vorstand incl. 1. Schatzmeister. Bisher sind mangels Kandidaten nur 3 Vorstandsposten besetzt. Nun tritt der 1. Schatzmeister zurück. Auch hier ist ein neuer Kandidat nicht in Sicht. Für viele finanzielle Angelegenheiten sind die Zustimmung / Unterschriften des 1. Vorsitzenden und des 1. Schatzmeisters laut Satzung und Finanzordnung erforderlich. Kann nun der "Rest"-Vorstand (z. Zt. nur noch 1. und 2. Vorsitzender) die Aufgaben des Schatzmeisters kommisarisch mit übernehmen?
In der Satzung steht dazu: "Eine Personalunion der einzelnen Vorstandsämter ist nicht zulässig." Und weiter: "Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ende seiner regulären Amtszeit aus, bestimmt die nächstfolgende Mitgliederversammlung einen Nachfolger für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen. Für die Zeit bis zu einer solchen Nachwahl überträgt der Vorstand die Geschäfte einem Stellvertreter." Kann dieser Stellvertreter auch einer der beiden verbliebenen Vorstände sein, obwohl eine Personalunion nicht zulässig ist?
Mit Dank für Antwort und freundliche Grüße
vereiner

Re: Vertretung im Vorstand
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.03.2013

Die Stellvertreterregelung erlaubt klar eine Selbstergänzung des Vorstands.
Die Regelung zur Personalunion muss aber - da nicht anders geregelt - auch für diese kommissarischen Vorstandsmitglieder gelten.