Re: Steuernachzahlungen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.03.2013
Wenn die Satzung das nicht anders regelt und die Abteilungen nicht rechtlich selbstständig sind, haben Abteilungen keine Budget- oder Finanzhoheit. Das heißt: Nicht nur die Steuerbelastung, sondern auch die Erträge fallen dem Gesamtverein zu.
Also ist die Sache ganz einfach: Die Erträge gehören dem Gesamtverein, der auch die Steuern zahlt.
Ich bin immer wieder verblüfft, wieviel Eigenständigkeit Vereine ihren Abteilungen zugestehen. Bezüglich der Steuerhaftung wäre mir das als Gesamtvorstand ein Grauen.