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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorgründungstätigkeit
von: EVRA ()
Datum: 15.03.2013

Wir sind ein Bürgerverein, der nicht eingetragen ist und zur Zeit nur so existiert. Wir wollen uns jetzt eintragen lassen und die Gemeinnützigkeit beantragen. Wie gehe ich mit Geldvermögen und Ausgaben um, die bis zur Gründung/Eintragung entstanden sind?
Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar!

Re: Vorgründungstätigkeit
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.03.2013

Grundsätzlich würde das Vermögen automatisch auf den eingetragenen Verein übergehen.
Die Frage ist, ob das gewünscht ist, vor allem wegen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vermögensbindung.