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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Beschäftigung einer Honorarkraft
von: Billy ()
Datum: 14.03.2013

In unserem Büro möchten wir einen Mitarbeiter gegen ein monatliches Honorar beschäftigen (mit Honorarvertrag). Der Mitarbeiter ist freiberuflich tätig und will seine Rechnungen als umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer ausstellen. Könnte man dem Verein vorwerfen, daß hier ein angestelltenähnliches Verhältnis vorliegt, auch wenn der Mitarbeiter nachweisen kann, daß er noch andere Auftraggeber hat? Allerdings würde der Anteil des vom Verein gezahlten Honorars am jährlichen Gesamthonorar, welches dieser Mitarbeiter von allen Auftraggebern zusammen bekommt, nach unseren bisherigen Überlegungen 82% ausmachen ?