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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Teilnahme an MV nicht moeglich - Vorstandswahl schriftlich einem anderen Mitglied uebergeben
von: ralftre ()
Datum: 06.03.2013

Ist es moeglich an der Vorstandswahl teilzunehmen, obwohl das Mitglied nicht zur Mitgliederversammlung kommen kann?

Zum Beispiel durch ein unterschriebenes Schreiben, das einem anderen Mitglied uebergeben wird.


In unserer Satzung habe ich dazu keinen konkreten Punkt gefunden.

Vielen Dank,
ralftre

Re: Teilnahme an MV nicht moeglich - Vorstandswahl schriftlich einem anderen Mitglied uebergeben
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.03.2013

Ein Stimmrechtsübertragung ist nur möglich, wenn die Satzung das ausdrücklich erlaubt. Ansonsten gilt § 38 BGB: "Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem anderen überlassen werden."

Re: Teilnahme an MV nicht moeglich - Vorstandswahl schriftlich einem anderen Mitglied uebergeben
von: ralftre ()
Datum: 06.03.2013

Entschuldigung, haette mich etwas genauer ausdruecken sollen.

Es geht nicht um eine Uebertragung des Stimmrechtes, nur um die Abgabe der Stimme zur Wahl des Vorstandsvorsitzenden.

Ist es also NICHT moeglich, dass das Mitglied, welches nicht zur MV persoenlich kommen kann, seine Stimme vorher schriftlich abgibt, und entweder das unterschriebene Schreiben oder einen zugeklebten Brief wo das Schreiben drin steckt einem anderen Mitglied uebergibt. Oder eventuell den Brief an den Vorstand schickt per Post.

In dem Schreiben wuerde dann stehen, Name und Anschrift des Mitglieds, Datum, "Hiermit gebe ich meine Stimme zur Wahl des Vorstandsvorsitzenden unserem Mitglied Berta Fuchs", und dann halt unterschrieben von dem Mitglied, welches nicht persoenlich zur MV kommen kann.

Vielen Dank,
ralftre

Re: Teilnahme an MV nicht moeglich - Vorstandswahl schriftlich einem anderen Mitglied uebergeben
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.03.2013

Das wäre eine schriftliche Beschlussfassung. Die ist aber nur möglich, wenn alle Mitglieder zustimmen. Eine Briefwahl als Alternative zur Anwesenheit in der MV müsste ebenfalls die Satzung regeln.

Re: Teilnahme an MV nicht moeglich - Vorstandswahl schriftlich einem anderen Mitglied uebergeben
von: ralftre ()
Datum: 06.03.2013

Vielen Dank fuer die schnelle Antwort!

In unserer Satzung steht,

Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit der einfachen
Mehrheit (mehr als die Hälfte) der abgegebenen gültigen
Stimmen gefasst.

Das sollte doch heissen, wenn ich das Schreiben in der Hand habe bei der Wahl des Vorstandsvorsitzenden, und mehr als die Haelfte der anwesenden Vereinsmitglieder damit einverstanden sind, dass das Schreiben des verhinderten Mitglieds zugelassen wird zur Wahl, seine Stimme mit gezaehlt wird.

Zu einer "Briefwahl als Alternative" hab ich leider nichts in unserer Satzung gefunden.

Re: Teilnahme an MV nicht moeglich - Vorstandswahl schriftlich einem anderen Mitglied uebergeben
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.03.2013

Nein, hier gilt die Regelung des § 32 (2) BGB. Davon muss die Satzung ausdrücklich abweichen, sonst gilt eben Gesetz und nicht Satzung. Die genannte Regelung genügt nicht.

Re: Teilnahme an MV nicht moeglich - Vorstandswahl schriftlich einem anderen Mitglied uebergeben
von: ralftre ()
Datum: 06.03.2013

Absatz (2) bezieht sich aber auf "ohne Versammlung"

§ 32 (2) BGB - Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.


Also ich glaub ich frage jetzt einfach mal so frei heraus... :-)


Wir haben am 17.3 unsere Mitgliederversammlung, wo wir auch einen neuen Vorstandsvorsitzenden waehlen werden oder den alten bestaetigen.

Leider ist ein Mitglied verhindert, kann also an der Mitgliederversammlung nicht teilnehmen.

Er wuerde mir aber gerne seine Stimme geben.

Was kann man da machen?

Re: Teilnahme an MV nicht moeglich - Vorstandswahl schriftlich einem anderen Mitglied uebergeben
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.03.2013

Noch einmal: Wenn die Satzung das nicht ausdrücklich ermöglicht, kann ein abwesendes Mitglied nicht mit abstimmen. Das gilt auch für Wahlen.

Re: Teilnahme an MV nicht moeglich - Vorstandswahl schriftlich einem anderen Mitglied uebergeben
von: ralftre ()
Datum: 06.03.2013

Oh schade, eine Aenderung der Satzung ware zu umstaendlich und dann auch zu spaet fuer mein Problem.

Aber vielen Dank fuer die Antworten!

ralftre