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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
BVP
von: MelcherTh ()
Datum: 01.03.2013

Unter § 8.5 Mitgliederversammlung heißt es: Sonstige Tagesordnungspunkte werden aufgenommen, wenn sie vor dem Versammlungstermin schriftlich beim Vorstand gemeldet worden sind. Ein Mitglied unseres Vereins hat auf der Rückantwort zur Mitgliederversammlung beantragt, einen weitern TOP auf zunehmen und angekündigt, dass er selbst nicht bei der Mitgliederversammlung anwesend ist. Nun zur Frage. Ist das nach dem Vereinsrecht möglich und speziell, muß ein Antragsteller auf der Versammlung anwesend sein?

Im Voraus vielen Dank

Re: BVP
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.03.2013

Ob das Mitglied, das den Antrag stellt, anwesend ist, spielt keine Rolle. Hier gilt nichts anderes als für andere TOP.
M.E. ist aber die Frage problematisch, ob die Satzungsregelung wirklich Beschlüsse zu solchen nachgereichten TOP zulässt.. Nach BGB sind nur TOP beschlussfähig, die schon bei der Einladung mitgeteilt wurden. Davon kann die Satzung zwar abweichen. Die Regelung dazu muss dann aber hinreichend klar sein, d.h. es dürfen nicht nur Diskussions- und Verfahrensanträge gemeint sein, sondern auch Beschlussanträge.