Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Darf der Vorstand die Eintragung ins Vereinsregister anweisen?
von: heinz955 ()
Datum: 22.02.2013

Unser Verein ist Mitglied im Brandenburgischen Chorverband.
Die Satzung des Verbandes enthält die Formulierung: Innerhalb des Verbandes werden Sängerkreise als regionale Verwaltungsebene gebildet.
Offen läßt die Satzung jedoch die Rechtsform der Sängerkreise, sodass diese zurzeit in unterschiedlichen Rechtsformen auftreten. Um hier eine einheitliche Linie hineinzubekommen hat das Präsidium (der Vorstand des Verbandes) angewiesen, dass alle Sängerkreise den Status eines eingetragenen (rechtsfähigen) Vereines erreichen sollen, indem sie sich im Vereinsregister eintragen lassen.
Meiner Auffasung nach ist diese Verfahrensweise ohne zutreffende Satzungsregelung nicht möglich. Das Präsidium handelt hier meiner Meinung nach außerhalb der Satzung und außerhalb des Mitgliederwillens.

Darf ein Vorstand die Eintragung ins Vereinsregister für einen nicht eingetragenen Verein anweisen?

Heinz Schäfer
Konzertchor Senftenberg e.V.

Re: Darf der Vorstand die Eintragung ins Vereinsregister anweisen?
von: Hardy ()
Datum: 23.02.2013

Hallo,
"... dass alle Sängerkreise den Status eines eingetragenen (rechtsfähigen) Vereines erreichen sollen, indem sie sich im Vereinsregister eintragen lassen."
Meiner Auffasung nach ist diese Verfahrensweise ohne zutreffende Satzungsregelung nicht möglich.

M.M.n.: 1. Dann muss das Satzungsbestandteil des Gesamtverbandes sein.
2. Und selbst wenn Ihr Chorverein z.Zp. ein n.e.V. ist, müsste Ihr Verein per Versammlung eine Satzungsänderung beschliessen und dann wäre das übliche Procedere beim Vereinsregister nötig.
3. Also ad hoc geht das sicher so nicht.

Was mich wundert ist, dass Sie sich als e.V. ausgeben! Oder sprechen Sie im Auftrag anderer Vereine Ihres Verbandes?

Empfehlung: Lesen im Vereinsklassiker Sauter/Schweyer/Waldner "Der eingetragene Verein" 19. Auflage, insbesondere ab der Rn 328 Gesamtverein und selbständige und unselbständige Untergliederungen.

Hardy aus Sachsen

Re: Darf der Vorstand die Eintragung ins Vereinsregister anweisen?
von: ugoetze ()
Datum: 23.02.2013

>"Offen läßt die Satzung jedoch die Rechtsform der Sängerkreise, sodass diese zurzeit in unterschiedlichen Rechtsformen auftreten. ">

Um welche Rechtsformen handelt es sich?

Meines Erachtens kommt neben dem Verein nur die unselbständige Untergliederung in Frage.

Die unselbständige Untergliederung untersteht der Hoheit des Verbandes und kann jederzeit aufgelöst werden. In diesem Fall können sich die Mitglieder in einem Verein neu formieren.

Die Forderung des Verbands, dass selbständige Untergliederungen als e.V. auftreten, halte ich aus Gründen der Rechtssicherheit (bspw. Vertretungsbefugnis, Haftung) für sinnvoll. Daher dürfte der Beschluss auch ohne Satzungsregelung vom Vorstand des Verbands gefasst werden.