Re: Darf der Vorstand die Eintragung ins Vereinsregister anweisen?
von: Hardy ()
Datum: 23.02.2013
Hallo,
"... dass alle Sängerkreise den Status eines eingetragenen (rechtsfähigen) Vereines erreichen sollen, indem sie sich im Vereinsregister eintragen lassen."
Meiner Auffasung nach ist diese Verfahrensweise ohne zutreffende Satzungsregelung nicht möglich.
M.M.n.: 1. Dann muss das Satzungsbestandteil des Gesamtverbandes sein.
2. Und selbst wenn Ihr Chorverein z.Zp. ein n.e.V. ist, müsste Ihr Verein per Versammlung eine Satzungsänderung beschliessen und dann wäre das übliche Procedere beim Vereinsregister nötig.
3. Also ad hoc geht das sicher so nicht.
Was mich wundert ist, dass Sie sich als e.V. ausgeben! Oder sprechen Sie im Auftrag anderer Vereine Ihres Verbandes?
Empfehlung: Lesen im Vereinsklassiker Sauter/Schweyer/Waldner "Der eingetragene Verein" 19. Auflage, insbesondere ab der Rn 328 Gesamtverein und selbständige und unselbständige Untergliederungen.
Hardy aus Sachsen