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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
vorstandswahlen
von: mike767 ()
Datum: 17.02.2013

hallo, in unserem KGV ist vor 1jahr ein vorst.mitglied ausgetreten 9mon. später 2 vorst.mitglied jetzt nur noch vorsitzender u. stellvertreter im amt es sind keine angaben hierzu inder satzung wann muss zwingend eine wahl stattfinden und sind mitgliederbeschlüsse inder zwischenzeit trotzdem bindend

Re: vorstandswahlen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.02.2013

Generell gilt, dass die Neuwahl zeitnah (so bald wie möglich) stattfinden muss. Ob der Vorstand den Verein noch vertreten kann und ob er beschlussfähig ist, kann nur mit Bezug auf die Satzungsregelungen geklärt werden.

Re: vorstandswahlen
von: mike767 ()
Datum: 18.02.2013

Danke für die schnelle Antwort,in unserer Satzung ist nicht´s geregelt.Der Vorstand hat zur MV eingeladen,nachdem das erste Mitglied aus dem Vorstand ausgetreten war,in dieser Versammlung wurden Beschlüsse gefasst,danach trat das 2 Vorstandsmitglied aus,nun wurde wieder zu einer MV eingeladen.Die Mitglieder des KGV´s wurden nur über die Rücktritte informiert und immernoch wird nicht zur Neuwahl aufgerufen.Sind die Beschlüsse rechtskräftig?

Re: vorstandswahlen
von: mike767 ()
Datum: 19.02.2013

Wer kann mir schnell helfen, es steht in 2 Tagen eine weitere MV an ,hier sollen Beschlüsse gefasst werden die den KGV umfassend ändern unser Problem ist das sich auch Bewohner davon betroffen sind.Sie sind auch Mitglieder im KGV.

Re: vorstandswahlen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.02.2013

Die MV-Beschlüsse sind wirksam, auch wenn der Vorstand nicht vollständig ist.
Lediglich Vorstandsbeschlüsse könnten u.U. unwirksam sein.

Re: vorstandswahlen
von: mike767 ()
Datum: 20.02.2013

Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Die MV-Beschlüsse sind wirksam, auch wenn der
> Vorstand nicht vollständig ist.
> Lediglich Vorstandsbeschlüsse könnten u.U.
> unwirksam sein.
Trifft Ihre Meinung auch dann noch zu,wenn der Vorstand zur Mv lädt ,die Besetzng des Vorstandes aber nicht zum Thema macht dies bereits 2mal,nun bei der3 Mv ist ein TOP die Wahl und Bestätigung eines Kassenwartesmit anschliessendem Rechenschaftsberichtes dieses (dann) Vorstandsmitgliedes.Der 4 Vorstand bei uns Schriftführer wird nicht erwähnt. In unserer Satzung steht der Vorst.besteht aus 1Vors.,Stellvertreter,Kassiererin und Schriftführer weitere Angaben sind nicht erwähnt.Vielleicht ist noch wichtig das die jetzt zu wählende Position im Vorstand bereits kommisarisch durch die zur Wahl stehende Person eingesetzt durch 1Vors, besetzt ist.

Re: vorstandswahlen
von: ugoetze ()
Datum: 21.02.2013

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ. Deren Beschlüsse sind wirksam, wenn sie ordentlich angekündigt sind und wenn sie nicht gegen Recht oder Satzung verstossen.

Wenn der Vorstand nicht ordnungsgemäß besetzt ist, ist er rechtlich nur befugt, eine Mitgliederversammlung mit der Wahl der freien Vorstandspositionen einzuberufen. Es dürfte zulässig sein, weitere Tagesordnungspunkte aufzunehmen. Insbesondere kann eine gegenseitige Abhängigkeit zwischen Umstrukturierung und Vorstandspositionen bestehen.