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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wahl vom Schriftführer
von: horst23 ()
Datum: 31.01.2013

Wir haben Wahlen, am Wahltag ist aber der neu zu wählende Schriftführer im Urlaub. Es dürfte doch kein Problem sein, wenn er eine Einverständniskeitserklärung abgibt, sollte er gewählt werden, dass er die Wahl annimmt! Ein persönliches Erscheinen ist doch nicht erforderlich ?

Re: Wahl vom Schriftführer
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 31.01.2013

Nein, der Gewählte muss nicht persönlich anwesend sein. Wichtig ist nur, dass die Erklärung zur Annahme der Wahl vorliegt, weil die für die Registeranmeldung erforderlich ist.