Wir haben Wahlen, am Wahltag ist aber der neu zu wählende Schriftführer im Urlaub. Es dürfte doch kein Problem sein, wenn er eine Einverständniskeitserklärung abgibt, sollte er gewählt werden, dass er die Wahl annimmt! Ein persönliches Erscheinen ist doch nicht erforderlich ?
Nein, der Gewählte muss nicht persönlich anwesend sein. Wichtig ist nur, dass die Erklärung zur Annahme der Wahl vorliegt, weil die für die Registeranmeldung erforderlich ist.