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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsänderung einleiten ohne unterstützund des Vorstands
von: newbe ()
Datum: 24.01.2013

Hallo,

haben folgendes Problem:

Wie ist eine außerordentliche Mitgliedsversammlung mit dem Zweck einer Satzungsabstimmung herbei zu führen, wenn der Vorstand nicht gewillt ist diesen einzuberufen oder zu unterschreiben oder der erste Vorstandvorsitzende nicht zur Verfügung steht?

Wäre super wenn ihr mir auch die genaue vorgehensweise nennen könntet.

Vielen Dank

newbe

Re: Satzungsänderung einleiten ohne unterstützund des Vorstands
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.01.2013

Eingeladen werden muss nicht zwingend von ersten Vorsitzenden. Wenn die Satzung das nicht anders regelt, kann jedes vertretungsberechtigte Vorstandsmitglied zur MV einladen.
Weigert sich der Vorstand, kann ein sog. Minderheitenbegehren eingeleitet werden. D.h. (wenn die Satzung keine andere prozentuale Vorgabe macht) können 10% der Mitglieder die Einberufung einer MV fordern. Das schriftliche Begehren muss zunächst an den Vorstand gerichtet werden und Gründe für die Einberufung und die gewünschte Tagesordnung ("Beschlussgegenstände") enthalten.
Weigert sich der Vorstand, kann beim Registergericht der Antrag gestellt werden, ein oder mehrere Mitglieder zur Einberufung zu ermächtigen.

Re: Satzungsänderung einleiten ohne unterstützund des Vorstands
von: newbe ()
Datum: 24.01.2013

Super vielen Dank für die Antwort.
Welche fristen müssen seitens der Mitglieder und seitens des Vorstandes eingehalten werden?
Und was ist mit einem "vertretungsberechtigte Vorstandsmitglied" gemeint.
Aktuell haben wir einen vorstandsvorsitzdenden, einen stellvertreter sowie einen Kassenwart!
Mitglieder im Vorstand sind 9 Personen die anderen haben sonstige aufgaben!
Kann auch jemend der Vorstandmitglied ist, und sich um sonstige Aufgaben im Verein kümmert die Mitgliedsversammlun einberufen (gibt es hier auch Fristen?).

Danke im Voraus

newbe

Re: Satzungsänderung einleiten ohne unterstützund des Vorstands
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.01.2013

Bestimmte Fristen gibt es hier nicht. Die Frist wird "angemessen" sein müssen, dass werden mindestens 14 Tage sein. Hinzu kommt noch die Ladefrist für die MV.
Wer vertretungsberechtigt ist ergibt sich aus der Satzung. Das können auch mehrere Vorstandsmitglieder gemeinsam sein. Falls die Satzung dazu nichts sagt, sind alle Vorstandsmitglieder einzelvertretungsberechtigt.

Re: Satzungsänderung einleiten ohne unterstützund des Vorstands
von: newbe ()
Datum: 18.02.2013

Hi,

Gut, soweit habe ich es verstanden.
Wie ist eine Satzungsänderung zu protokollieren?
Kann ein nicht Vorstandsmitglied als Sitzungsführer vom Vorstand benannt werden?

Danke im Voraus

Re: Satzungsänderung einleiten ohne unterstützund des Vorstands
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.02.2013

Für das Protokoll gibt es keine Besonderheiten. Es muss klar daraus hervorgehen, welche Satzungsregelungen geändert werden und für die Anmeldung zum Vereinsregister muss ohnehin der Text der Neuregelung angefügt werden.
Die Versammlungsleitung richtet sich zunächst nach der Satzung. Gibt es hier keine Vorgaben, kann die MV den Versammlungsleiter frei bestimmen.

Re: Satzungsänderung einleiten ohne unterstützund des Vorstands
von: newbe ()
Datum: 19.02.2013

Wenn die Versammlungsführer (es sind mehrere) von der MV bestimmt wurde und dieser nicht dem Vorstand angehört, zusätzlich der Protokollant auch nicht dem Vorstand angehört!
Und wenn die Satzungsänderung von der MV genehmigt wurde.
Ich muss dazu sagen, dass dies mit Zustimmung des Vorstands geschehen ist.

Ist dies so in Ordnung?

Wer muss das Protokoll mit der Satzungsänderung unterschreiben und wer darf es dem Amtsgericht aushändigen?

Was ist wenn der Vorstand nun doch blockiert?

Danke im Voraus

Re: Satzungsänderung einleiten ohne unterstützund des Vorstands
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.02.2013

Wenn die Satzung das nicht anders regelt, ist das so in Ordnung.
Wer das Protokoll unterschreibt, müsste sich aus der Satzung ergeben, sonst wäre der Versammlungsleiter zuständig.
Die Anmeldung zum Vereinsregister erfolgt beim Notar durch den Vorstand in vertretungsberechtiger Zahl.

Re: Satzungsänderung einleiten ohne unterstützund des Vorstands
von: newbe ()
Datum: 20.02.2013

Ich fasse mal zusammen:

Vorgehensweise:

-Einladung zur MV zum zewcke einer Satzungsänderung
-Bestimmung der Versammlngsleiter von den Mitglieder in der MV (wobei dies mit Rücksprache mit dem Vorstand passiert)
-Vorstellung der Satzungsänderung
-Abstimmung über die Satzungsänderung
-Niederschrift des Protokolls
-Unterschrift des Protokolls vom Versammlungsleiter und dem Protokollant
- Anmeldung zum Vereinsregister erfolgt beim Notar durch den Vorstand in vertretungsberechtiger Zahl.
Fertig

Fragen dazu:
-Muss das Protokoll vom Vorstand unterschreiben werden?
-Wenn die Versammlung von mehreren geführt wurde, da eine Arbeitsgrupe sich mit dem Thema befasst hat und diese dann vorstell. Ist dann die Gruppe Versammlungsleiter.
- Warum muss der Vorstand dies beim Notar anmelden?
-Was eine vertretungsberechtigte Zahl des Vorstands?

Zum Protokoll:

-können Mehrere Namen als Versammlungsleiter definiert werden, da eine Arbeitsgruppe dies erarbeitet und dies Vorgestellt hat.
-Bei bei einer beschlossenen Ergänzung der Satzung wie ist das Protokoll zu führen:
Kann eine Abstimmung pro Satzungänderungspunkt erfolgen und so im Protokoll einfließen?
Oder muss eine Gesammtabstimmung der Satzungsänderung Protokolliert werden?


Natürlich alles wenn die Satzung es nicht anders regelt!

Vielen Dank im voraus

newbe

Re: Satzungsänderung einleiten ohne unterstützund des Vorstands
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.02.2013

Zu den dazu:
-Muss das Protokoll vom Vorstand unterschreiben werden?
## Das richtet sich nach der Satzung. Zur Protokollierung muss die Satzung eine Regelung treffen (BGB-Pflichtklausel)

-Wenn die Versammlung von mehreren geführt wurde, da eine Arbeitsgrupe sich mit dem Thema befasst hat und diese dann vorstellt. Ist dann die Gruppe Versammlungsleiter.
##Es kann natürlich auch mehrere Versammlungsleiter geben. Das ist eigentlich kein Problem. Ist sich die Gruppe uneins, stimmt die MV ab.

- Warum muss der Vorstand dies beim Notar anmelden?
## Weil nur er vertretungsberechtigt ist. Falls der Vorstand sich ändert (Neuwahl) ist der neue Vorstand zuständig.

-Was eine vertretungsberechtigte Zahl des Vorstands?
## Das muss sich aus der Satzung ergeben. Dort muss stehen, wer allein oder mit anderen zusammen den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertritt

Zum Protokoll:
-können Mehrere Namen als Versammlungsleiter definiert werden, da eine Arbeitsgruppe dies erarbeitet und dies Vorgestellt hat.
## Das ist kein Problem, wenn die Satzung dem nicht entgegensteht.

-Bei bei einer beschlossenen Ergänzung der Satzung wie ist das Protokoll zu führen:
Kann eine Abstimmung pro Satzungänderungspunkt erfolgen und so im Protokoll einfließen?
Oder muss eine Gesammtabstimmung der Satzungsänderung Protokolliert werden?
## Beides ist möglich. Empfehlenswert ist aber die Einzelabstimmung, weil dann nicht die ganzen Änderungen scheitern, wenn eine Neuregelung keine Mehrheit findet.