Re: Satzungsänderung einleiten ohne unterstützund des Vorstands
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.02.2013
Zu den dazu:
-Muss das Protokoll vom Vorstand unterschreiben werden?
## Das richtet sich nach der Satzung. Zur Protokollierung muss die Satzung eine Regelung treffen (BGB-Pflichtklausel)
-Wenn die Versammlung von mehreren geführt wurde, da eine Arbeitsgrupe sich mit dem Thema befasst hat und diese dann vorstellt. Ist dann die Gruppe Versammlungsleiter.
##Es kann natürlich auch mehrere Versammlungsleiter geben. Das ist eigentlich kein Problem. Ist sich die Gruppe uneins, stimmt die MV ab.
- Warum muss der Vorstand dies beim Notar anmelden?
## Weil nur er vertretungsberechtigt ist. Falls der Vorstand sich ändert (Neuwahl) ist der neue Vorstand zuständig.
-Was eine vertretungsberechtigte Zahl des Vorstands?
## Das muss sich aus der Satzung ergeben. Dort muss stehen, wer allein oder mit anderen zusammen den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertritt
Zum Protokoll:
-können Mehrere Namen als Versammlungsleiter definiert werden, da eine Arbeitsgruppe dies erarbeitet und dies Vorgestellt hat.
## Das ist kein Problem, wenn die Satzung dem nicht entgegensteht.
-Bei bei einer beschlossenen Ergänzung der Satzung wie ist das Protokoll zu führen:
Kann eine Abstimmung pro Satzungänderungspunkt erfolgen und so im Protokoll einfließen?
Oder muss eine Gesammtabstimmung der Satzungsänderung Protokolliert werden?
## Beides ist möglich. Empfehlenswert ist aber die Einzelabstimmung, weil dann nicht die ganzen Änderungen scheitern, wenn eine Neuregelung keine Mehrheit findet.