neuer Vorstand
von: Uwe Bertling ()
Datum: 17.01.2013
Hallo,
unser Vorstand wird neu gewählt. Ist er unmittelbar nach Annahme der Wahl handlungsberechtigt oder erst nach Eintragung in das Vereinsregister?
Genügt das Protokoll der Mitgliederversammlung mit der neuen Zusammensetzung des Vorstands, um für den neuen Kassenwart Kontovollmacht zu beantragen?
Vielen Dank
Uwe Bertling