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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
neuer Vorstand
von: Uwe Bertling ()
Datum: 17.01.2013

Hallo,
unser Vorstand wird neu gewählt. Ist er unmittelbar nach Annahme der Wahl handlungsberechtigt oder erst nach Eintragung in das Vereinsregister?
Genügt das Protokoll der Mitgliederversammlung mit der neuen Zusammensetzung des Vorstands, um für den neuen Kassenwart Kontovollmacht zu beantragen?

Vielen Dank
Uwe Bertling

Re: neuer Vorstand
von: ugoetze ()
Datum: 18.01.2013

Der Vorstand ist sofort im Amt und kann die Kontovollmacht ändern. Die Eintragung im Vereinsregister dient nur dem Nachweis. Der Nachweis kann auch durch das Protokoll der MV geführt werden.

Re: neuer Vorstand
von: Uwe Bertling ()
Datum: 18.01.2013

Vielen Dank für die schnelle Antwort
U Bertling