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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstand abwählen - so einfach?
von: vorstand-ch ()
Datum: 13.01.2013

Hallo,

in unserem Verein reagiert eines der Vorstandsmitglieder weder auf Anrufe noch Emails etc.
Um die Arbeit wieder auf mehrere Hände zu verteilen würden wir die Position gerne wieder besetzen. Die nächsten regulären Neuwahlen sind aber erst in 2 Jahren. Können wir einfach neu wählen für die Position oder wie müssen wir Vorgehen?

Danke und schöne grüsse

Re: Vorstand abwählen - so einfach?
von: ugoetze ()
Datum: 18.01.2013

Es muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, die die Tagesordnungspunkte "Abwahl des Vorsitzenden" und "Neuwahl des Vorsitzenden" enthält. Wobei der Punkt Neuwahl nur abgestimmt wird, wenn der Punkt Abwahl eine Mehrheit erhält.

Re: Vorstand abwählen - so einfach?
von: newbe ()
Datum: 24.01.2013

ugoetze schrieb:
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> Es muss eine Mitgliederversammlung einberufen
> werden, die die Tagesordnungspunkte "Abwahl des
> Vorsitzenden" und "Neuwahl des Vorsitzenden"
> enthält. Wobei der Punkt Neuwahl nur abgestimmt
> wird, wenn der Punkt Abwahl eine Mehrheit erhält.

Ich hierzu noch ergänzende Fragen:
Wer beruft die Mitgliederversammlung, wenn der Vorstand nicht gewillt ist diesen Einzuberufen?
Wie leitet man eine außerordentliche Mitgliedsversammlung ein (ist nicht in der Satzung definiert), wenn der gesammte Vorstand blockiert?

Danke im Voraus

newbe

Re: Vorstand abwählen - so einfach?
von: ugoetze ()
Datum: 29.01.2013

Schauen Sie in § 30 BGB und der Satzung nach: Berufung einer MV auf Verlangen einer Minderheit.