Fehlbertag Kasse im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und Verwendung von Vereisnvermögen um entsp. Bankkonto zu decken
von: Valentina ()
Datum: 24.12.2012
Hallo,
der Kassier unseres Vereines ist zurückgetreten (aus anderen Gründen) bei der Vervollständigung der Buchhaltung, überprüfte er zum 30.11. den Bargeldbestand der Gaststätte, die der Verein betreibt. Dabei viel ein Fehlbestand von mehreren 1000,-€ auf. (im Januar, war der Bestand noch iO. und auch im Vohrjahr gab es keine Gründe zur Beanstandung). Dieses hat er nach Überprüfung seiner Buchhaltung zu erst den Kassenprüfern mitgeteilt, da der 1. Vorstand ebenfalls zurückgetreten ist und der sich im Amt befindliche 2. Vorstand, mit den Betreibern der Gaststätte verwandt ist und dem Kassenführer mehrmals vorgeworfen hatte, dass die Buchführung wohl nicht korrekt sei und er wissen wolle, wo denn dass ganze Geld hinflösse. Zusätzlich war nun auch das Bankkonto der Gaststätte im Minus. Der 2. Vorstand forderte, den (bis dahin schon zurückgetretenen) Kassier auf, eine nicht unerhabliche Summe des Sparvermögens des Vereines auf dieses Konto zu überweisen, worauf hin der Kassier diesen darauf aufmerksam machte, dass so eine Aktion gemeinnützigkeits Schädlich ist und er dieses nicht machen wird. Daraufhin wurde die Summe vom 2. Vorstand tranferiert.
Nun steht nächste Woche die Kassenprüfung an. Die Buchführung wurde durch den Kassier ordnungsgemäss durchgeführt.
Es stellt sich nun die Frage, wie in der Folge weiter vorgegangen werden soll/kann.
Vielen Dank für eine schnelle Rückantwort, trotz Weihnachten