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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kassenfehlbetrag
von: Zauberwald ()
Datum: 16.12.2012

Hallo,

wir sind ein gemeinnütziger Verein und freier Träger eines Kindergartens. In der Barkasse unseres Kassiers wurde ein höherer Fehlbetrag festgestellt, der vermutlich über einen längeren Zeitraum entstanden ist. Es wurde per Köder ein Dieb ermittelt, welcher jedoch nur den Diebstahl des Köders und einen geringen Betrag vor ca. 1,5 Jahren zugibt. Außerdem hat er gezielt den Ersatzschlüssel einer Kasse entwendet und den Ort der Ersatzschlüssel für die 2. Kasse und den Schrank, in dem die Kassen aufbewahrt wurden, gesucht und gefunden. Der Dieb war ein Vertrauter der Familie und oft spontan und unangemeldet zu Gast.
Wer ist für den entstanden Schaden grundsätzlich haftbar? Der Vorstand ist derzeit der Meinung, dass der Kassier die alleinige Verantwortung trägt, auch aufgrund von Verzögerungen in der Buchführung und bei der Einzahlung von Bargeld.

Re: Kassenfehlbetrag
von: ugoetze ()
Datum: 17.12.2012

Zuerst ist der Dieb verantwortlich!

Zur Frage der Haftung für die weiteren Kassen-Fehlbestände ist grundsätzlich der Vorstand insgesamt verantwortlich. Falls Aufgaben durch schriftliche Vereinbarung an einzelne Vorstandsmitglieder delegiert wurden, könnte eine Haftung der handelnden Personen bestehen.

Insgesamt ist aber nach § 31a BGB bei nur leicht fahrlässigem Verhalten - mehr kann ich nach dem geschilderten Sachverhalt nicht erkennen - der Verein verpflichtet, Vorstandsmitglieder von einer Haftung frei zu stellen, soweit diese ehrenamtlich tätig sind.