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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wer darf/muss die Kassenprüfung weiter zurückliegender Geschäftsjahre durchführen?
von: Tanja ()
Datum: 14.12.2012

Hallo,

wir haben aus verschiedenen Gründen das Problem, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch die Kassenprüfungen der Geschäftsjahre 2010 und 2011 ausstehen und es stellt sich die Frage, welche Kassenprüfer verantwortlich sind.
Die für das jeweilige Geschäftsjahr gewählten Kassenprüfer, die ja aber derzeit nicht mehr im Amt sind und daher eigentlich kein Mandat haben oder die aktuell bestellten Kassenprüfer, die aber eigentlich keine Verantwortung für zurückliegende Geschäftsjahre übernommen haben und vermutlich nicht mit dem Arbeitsaufwand einer Prüfung von 3 Geschäftsjahren (dann 2010 - 2012) gerechnet haben?

Es handelt sich um ehrenamtlich arbeitende Personen. Laut Satzung werden jedes Jahr 2 Prüfer/innen für jeweils 2 Jahre gewählt, so dass zu jedem Zeitpunkt 4 Kassenprüfer/innen zur Verfügung stehen sollten. Ist in irgendeiner Form rechtlich vorgegeben, wieviele Prüfer tatsächlich prüfen müssen (sofern in der Satzung nichts verankert ist)?

Schon jetzt vielen Dank für eine Rückmeldung.

Re: Wer darf/muss die Kassenprüfung weiter zurückliegender Geschäftsjahre durchführen?
von: Hardy DD ()
Datum: 16.12.2012

Die Entlastung des Vorstandes ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Einen Anspruch auf Entlastung hat der Vorstand daher grundsätzlich nur, wenn hierfür eine Grundlage in der Satzung vorhanden ist (OLG Köln, NJW-RR 1997, 483), was praktisch aber in jeder Satzung der Fall ist. Der Anspruch kann sich aber auch aus Vereinsbrauch, wie er wohl bei den meisten Vereinen besteht, ergeben (OLG Celle, NJW-RR 1994, 1545; Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, Rn. 289). Die Entlastung des Vorstandes kommt nur bei einwandfreier Geschäftsführung und nach Erfüllung aller Pflichten in Betracht.

Offensichtlich hat ein früherer Vorstand die Kassenprüfung und auch die MV die Entlastung "vergessen".
Da kann doch der aktuelle Vorstand nur mit den jetzigen Kassenprüfern sprechen, damit diese die "vergessenen" Prüfungen vornehmen.