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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Angabe des vertretungsberechtigten Vorstandes
von: Dittmar Wöhlert ()
Datum: 22.11.2012

Hallo zusammen,

ich gebe auf Briefbögen und in E-Mails an, wer der vertretungsberechtigter Vorstand ist. Hierbei verwende ich folgenden Text:

"eingetragen im Vereinsregister Irgendwo VR 1234, vertretungsberechtigter Vorstand nach § 26 BGB: Peter Mayer (1. Vorsitzender), Fritz Müller"

Laut Satzung sind der 1. und 2. Vorsitzende jeweils für sich vertretungsberechtigt.

Der 1. Vorsitzende (Peter Mayer) ist verstorben. Der bisherige 2. Vorsitzende (ist im VR als 2. Vorsitzender eingetragen) ist nun kommissarischer 1. Vorsitzende. Der 2. Vorsitzende wurde ebenfalls kommissarisch neu besetzt.

Wie muss der Text jetzt lauten?

So: "eingetragen im Vereinsregister Irgendwo VR 1234, vertretungsberechtigter Vorstand nach § 26 BGB: Fritz Müller (komm. 1. Vorsitzender)"

Eine Mitgliederversammlung findet lt. Satzung nur alle 2 Jahre (2014) statt. Das heisst, bis dahin wird eine VR-Eintragung des "neuen Vorstandes" nicht erfolgen.

MfG

Dittmar Wöhlert

Re: Angabe des vertretungsberechtigten Vorstandes
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.11.2012

Ich verstehe nicht, wieso der kommissarische Vorstand nicht eingetragen wird.
Entweder erlaubt die Satzung die kommissarische Bestellung, dann kann und muss dieses Mitglied auch eingetragen werden oder sie erlaubt es nicht, dann ist die Bestellung nicht wirksam.
Der von Ihnen genannte Fall darf also eigentlich nicht für längere Zeit bestehen.