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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
rücktrit vorstandsmitglied
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 01.11.2012

Hallo,

ich habe ein paar Fragen für den Fall, das ein Vorstandsmitglied zurücktritt, da dazu in unserer Satzung nichts geregelt ist:
1) reicht es, wenn das Vorstandsmitglied den Rücktritt per Email mitteilt (Eigentlich passiert bei uns alles per Email)?
2. Ab wann tritt der Rücktritt in Kraft?
3. Kann der Rücktritt wieder zurückgenommen werden?

Danke,
Jolanda

Re: rücktrit vorstandsmitglied
von: ugoetze ()
Datum: 02.11.2012

jolanda wilhelm schrieb:
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> 1) reicht es, wenn das Vorstandsmitglied den
> Rücktritt per Email mitteilt (Eigentlich passiert
> bei uns alles per Email)?
Die Erklärung muss gegenüber einem Vorstandsmitglied, welches nach § 26 BGB vertretungsberechtigt ist, erklärt werden. Die Form ist dabei unwichtig.
> 2. Ab wann tritt der Rücktritt in Kraft?
Sofort - außer der Rücktritt wird zu einem bestimmten Termin erklärt, bspw. zum Termin der Mitgliederversammlung
> 3. Kann der Rücktritt wieder zurückgenommen
> werden?
Nein

> Danke,
> Jolanda

Re: rücktrit vorstandsmitglied
von: Max ()
Datum: 07.01.2013

Ugoetze schreibt:
>>Die Erklärung muss gegenüber einem Vorstandsmitglied, welches nach § 26 BGB vertretungsberechtigt ist, erklärt werden. Die Form ist dabei unwichtig.

Was bedeutet "gegenüber" bei e-mail, und was ist dabei wichtig, wenn die Form unwichtig ist?

Re: Rücktritt Vorstandsmitglied
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.01.2013

Die E-Mail muss natürlich korrekt adressiert und auch tatsächlich abgeschickt werden (für einen Brief gilt ja nichts anderes).
Außerdem muss natürlich aus der Erklärung eindeutig hervorgehen, dass und evtl. zu welchen Zeitpunkt der Rücktritt erfolgt.

Es fehlt natürlich ein sicherer Nachweis. Deswegen ist im Zweifel ein Einschreiben sicherer.

Re: Rücktritt Vorstandsmitglied
von: Max ()
Datum: 11.01.2013

Guten Tag Herr Pfeffer ()

Ich habe gefragt, "Was bedeutet "gegenüber" bei E-mail, "? An: , CC: oder BCC???

Die E-Mail ist sicher und nachweisbar angekommen, aber in jedem Fall wirksam?

Re: Rücktritt Vorstandsmitglied
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.01.2013

Die Kündigung per E-Mail ist wirksam. Wenn Sie nachweisbar angekommen ist, gibt es da keine Bedenken.