Kindergärten - Verein oder gGmbH
von: UB ()
Datum: 29.10.2012
Ich betreue einen eingetragenen gemeinnützigen Verein, der 2 Kindergärten und nun auch eine Krippe für KInder aus sozial schwachen Familien betreibt. Der Verein finanziert sich hauptsächlich über staatliche Fördergelder sowie zu einem geringeren Anteil aus den zumutbaren Betreuungsgeldern der Eltern und Spenden. Auf Grund der hohen laufenden (Personal-) Kosten sowie der sozialen Ausrichtung des Vereins ist keine Gewinnerzielungsabsicht , sondern nur eine Kostendeckung möglich und vorgesehen.
Auf Grund einer Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg vom 18.01.2011, die grundsätzlich eine unternehmerische Tätigkeit bei Betreiben von Kindergärten unterstellt, ergibt sich die Fragestellung, ob der Verein seinen derzeitigen Zweckbetrieb (Kindergarten/-Krippenbetrieb) in eine GmbH überführen muss bzw. sollte?
Für eine kurzfristige Rückantwort wäre ich sehr dankbar.
UB